Führerschein ab 17
Seit 2005 nimmt Bayern am Projekt "Begleitendes Fahren ab 17" teil. Der Erfolg gibt dem Konzept recht: mehr Sicherheit für Fahranfänger durch ein qualifiziertes Heranführen an den aktiven Strassenverkehr durch erfahrene Begleiter.
Wie funktioniert der Führerschein ab 17?
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
- Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren
Mit Vollendung des 17.Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
Bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis